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Information zur Errichtung von Baulichkeiten

Auszug aus der Thüringer Rahmen-Kleingartenordnung

§ 5 Errichtung von Baulichkeiten und Zustimmungsverfahren

  1. Für die Errichtung von Gartenlauben gilt § 3 des Bundeskleingartengesetzes sowie die Thüringer Bauordnung, auf deren Grundlage sollten die Verbände eine eigene Bauordnung erarbeiten.
  2. Der beabsichtigte Bau einer Gartenlaube oder die beabsichtigte bauliche Erweiterung einer bereits bestehenden Gartenlaube, ist schriftlich bei dem zuständigen Vorstand zu beantragen. Mit dem Bauantrag ist ein Lageplan der Parzelle, in dem der beabsichtigte Aufstellungsort der Gartenlaube und deren äußere Abmaße ersichtlich sind, vorzulegen. Die Gesamtgröße der Laube darf 24 m² einschließlich überdachtem Freisitz, nicht überschreiten. Durch einen späteren Anbau an die Gartenlaube oder das Anfügen einer Überdachung darf die nach § 3 BKleingG genannte Gesamtgröße der Baulichkeit von maximal 24 m² Grundfläche, einschließlich überdachtem Freisitz, ebenfalls nicht überschritten werden.
  3. Mit dem Bau einer Gartenlaube bzw. eines Anbaues an eine bereits bestehende Gartenlaube darf erst begonnen werden, wenn eine durch den zuständigen Verein erteilte schriftliche Zustimmung vorliegt. Nach Fertigstellung des Rohbaus sowie des Ausbaues kontrolliert der Vereinsvorstand die Übereinstimmung zwischen tatsächlicher Bauausführung und Zustimmungsunterlagen. Festgestellte Abweichungen sind durch bauliche Umgestaltung zu korrigieren.
  4. Bei der Errichtung oder Erweiterung einer Gartenlaube sind die nachbarrechtlichen Bestimmungen des Thüringer Nachbarrechtsgesetzes vom 22.12.1992 in seiner jeweils aktuellen Fassung gegenüber den angrenzenden, nicht mehr zum Pachtgelände gehörenden, Grundstücken zu beachten (Nachbargrundstücke). Im Hinblick auf die Beachtung von Abstandsflächen zu Nachbargartenparzellen innerhalb des Geländes der Kleingartenanlage gelten die Festlegungen dieser Rahmenkleingartenordnung sowie der Bebauungsplan der Kleingartenanlage.
  5. Die Laube hat entsprechend den Bestimmungen des § 3 BkleingG der kleingärtnerischen Nutzung der Parzelle zu dienen und kann nach ihrer Beschaffenheit dem zeitweiligen Aufenthalt des Kleingärtners und seiner Familie dienen. Ständiges Wohnen in der Laube ist nicht erlaubt. Ihre Ausstattung darf von daher auch nicht für ein dauerndes Wohnen geeignet sein. Das Installieren von Heizeinrichtungen ist in der Gartenlaube nicht gestattet.
  6. Bestandsgeschütze Lauben im Sinne des § 20 a Nr. 7 BKleingG können unverändert genutzt werden. Der Bestandsschutz bleibt bei Pächterwechsel erhalten. Wird eine Gartenlaube oder ein anderes Gebäude abgerissen bzw. zerstört, erlischt der Bestandsschutz.
  7. Partyzelte, Trampoline, Spielhäuser, Badebecken, Teiche (Feuchtbiotope), gemauerter Grill und andere Baulichkeiten können erst nach schriftlicher Zustimmung des zuständigen Vorstandes zu Größe und genauer Lage auf der Gartenparzelle unter Berücksichtigung folgender Maßgaben Baulichkeiten errichten werden:
    • Gartennachbarn sind vor einer etwaigen Zustimmungserteilung anzuhören und die kleingärtnerische Anbaufläche darf nicht verringert werden.
    • Ein Partyzelt bis maximal 9 m² Grundfläche ohne feste Bodenplatte kann über die Sommersaison aufgestellt werden.
    • Ein transportables Badebecken, das nicht fest mit dem Boden verbunden ist bzw. nicht auf einer gegründeten Betonfläche steht, kann in einer Größe von 3,60 m Durchmesser und maximaler Wandhöhe von 90 cm eingerichtet werden. Diesbezüglich sind die Wasserversorgungssituation und die Lage in der Kleingartenanlage zu berücksichtigen. (z.B. Hanglage) Das ganze oder teilweise Eingraben von transportablen Badebecken ist nicht erlaubt. Der Aufstellung von Kinderplanschbecken sollte der Vorzug gegeben werden. Chemische Wasserzusätze sind nicht gestattet.
    • Ein künstlicher Teich kann bis zu einer Größe von 4 m² mit flachem Randbereich als Feuchtbiotop gestattet werden. Die max. Tiefe ist auf 0,70 m begrenzt. Zur Anlage des Teiches sind entweder Lehm-, Tondichtungen oder geeignete Kunststoffe zu verwenden. Die Gartenordnungen der Kleingärtnervereine können diese Größenangaben weiter einschränken. Es sind Maßnahmen zum Schutz der Kinder vorzusehen.
    • Sicherung und Verantwortung (Verkehrssicherungspflicht) für alle Wasseranlagen in der Parzelle obliegen dem jeweiligen Pächter.
    • Die Errichtung eines gemauerten Grills ist bis zu einer Grundfläche von 100 cm x 80 cm und einer Maximalhöhe 2,50 m zustimmungsfähig.
    • Ein Kleingewächshaus kann bis zu einer Größe von 12 m² Grundfläche und maximaler Höhe von 2,50 m errichtet werden. Die Nutzung hat ausschließlich zum Anbau von Gartenbaukulturen zu erfolgen.
    • Solaranlagen für den Inselbetrieb (Eigennutzung) zur Energieeigenversorgung können errichtet werden. Eine Einspeisung von Solarenergie in das E-Netz der Gartenanlage ist grundsätzlich nicht gestattet. Vor der Installation sind die Zustimmung des Vorstandes und die Genehmigung des Energieversorgers einzuholen. Die Errichtung bedarf eines autorisierten Fachbetriebes.

Für andere, nicht ausdrücklich vorerwähnte, Baulichkeiten besteht die Verpflichtung, vor deren Aufstellung eine schriftliche Zustimmung des zuständigen Vorstandes, die auch die Größe und die Lage des beabsichtigten Bauwerkes innerhalb der Gartenparzelle beschreibt, einzuholen.

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Arbeitseinsatz

Der nächste Arbeitseinsatz findet am 26.04. um 08:00 Uhr statt (Internetseite: https://kgv-grossrudestedt.de).

Treffpunkt: Vereinshaus

Die Teilnahme ist vorab beim Gartenfreund Peter Rödiger (Garten Nr. 32) oder beim Vorsitzenden anzumelden. Ohne Anmeldung kann keine Teilnahme erfolgen.

Der Vorstand!

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Wasseranstellen

Liebe Gartenfreunde,

am 12.04.2025 um 10:00 Uhr

stellen wir das Wasser in der Gartenanlage wieder an.

Wir bitten um eure Anwesenheit in eurem Garten!

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand

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Arbeitseinsatz

Der nächste Arbeitseinsatz findet am 12.04. um 08:00 Uhr statt (Internetseite: https://kgv-grossrudestedt.de).

Treffpunkt: Vereinshaus

Die Teilnahme ist vorab beim Gartenfreund Peter Rödiger (Garten Nr. 32) oder beim Vorsitzenden anzumelden. Ohne Anmeldung kann keine Teilnahme erfolgen.

Der Vorstand!

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Wertermittler für Kleingärten

Hallo Gartenfreunde

Der Landesverband Thüringen sucht Interessenten für die Ausbildung zum Wertermittler für Kleingärten.

Die Ausbildung bietet eine fundierte Qualifikation zur fachgerechten Bewertung von Kleingärten.

Die anfallenden Bildungskosten übernimmt das Regionale-Kleingärtner-Management Sömmerda e.V.

Bei Interesse Bitte bis zum 25.03.25 beim Vorstand melden.

Weitere Fragen über Dauer und Ablauf werden vom Kreisverband beantwortet.

Der Vorstand

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Strom wieder verfügbar

Hallo Mitglieder

Der Strom ist wieder in allen Parzellen verfügbar.

Eine Auswertung der Zählerstände erfolgt bis zur Mitgliederversammlung.

Der Vorstand

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Jahreshauptversammlung

An alle Mitglieder

Einladung zur Jahreshauptversammlung des KGV „Erholung“ Großrudestedt

Am Samstag, den 05.04.2025 ab 14 Uhr findet unsere Jahreshauptversammlung in „Kalles Schankwirtschaft“ in 99195 Großrudestedt, Mittelgasse 3 statt. Hierzu sind alle Mitglieder herzlich eingeladen.

Wichtige Themen werden sein:

  • Auswertung des vergangenen Gartenjahres
  • Überblick von entstandenen Kosten für die Erneuerung des Stromanschlusses
  • Diskussion und Beschlussfassung über die Anhebung von Arbeitsstunden
  • Diskussion und Beschlussfassung über die Anschaffung neuer Zwischenzähler für alle Mitglieder

Wir hoffen auf eine hohe Beteiligung der Mitglieder

Der Vorstand

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Information: Strom abgestellt

Hallo Mitglieder,

bei der Erstellung der Jahresabrechnung für Strom sind erneut Unstimmigkeiten aufgetreten was die vorübergehende Abschaltung des Netzes erforderlich macht um größeren Schaden für die Mitglieder abzuwenden.

Es werden schnellstmöglich Maßnahmen ergriffen um die Ursache zu ermitteln und zu beseitigen.

Wie lange die dauern wird kann leider nicht vorausgesagt werden.

Der Vorstand

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Liebe Gartenfreunde und Gartenfreundinnen

Mit vielen Wünschen starten wir in das neue Jahr 2025, vor allem was unsere Gartenanlage betrifft. Achtung, Respekt und gegenseitiges Unterstützen sollten für jeden Pächter und Pächterin eines Gartens unserer Anlage immer an erster Stelle stehen.

Mit Freude am Garten, Elan und Tatkraft sind alle Probleme lösbar. Packen wir es an!

Euer Gartenvorstand

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Information

Am 26.10.2024 in der Zeit von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr wird das Wasser in der Gartenanlage abgestellt. Für den Ausbau der Wasseruhr ist jeder Gartenfreund selber verantwortlich. (Gartenfreunde die nicht die Möglichkeit haben die Wasseruhr selber auszubauen, können sich vertrauensvoll an den Gartenvorstand wenden). Bitte alle Wasser-Abstellhähne offen lassen, dass die Wasserleitung leer läuft und belüftet wird. Die Nachweiskarte Gemeinschaftsarbeit/Zählerstände 2024 ist ausgefüllt mit den neuen Zählerständen und Gemeinschaftsstunden abzugeben.

Wichtig: Bitte die Zählernummer des Wasserzählers mit auf der Nachweiskarte notieren.

Wir bitten alle Gartenfreunde um Anwesenheit in ihren Garten bis zu Abschluss der Aktion. Gartenfreunde die zum genannten Termin verhindert sind, bitte einen anderen Gartenfreund damit zu beauftragen. Bei Gartenfreunden, wo beides nicht möglich ist, bitte die Nachweiskarte ausgefüllt bis zum 04.11.2024 in den Briefkasten der Gemeinschaftsanlage einzuwerfen. (Bei Terminüberschreitung wird eine Bearbeitungsgebühr berechnet.)

Bei Änderungen der Wetterlage, erfolgt das Wasser abstellen kurzfristig ohne Vorankündigung.

Oben genannter Termin bleibt aber bestehen.

Der Gartenvorstand