Der nächste Arbeitseinsatz findet am 27.06. um 8 Uhr statt.
Treffpunkt: Vereinshaus
Die Teilnahme ist vorab bei Garten Nr. 32 oder beim Vorsitzenden anzumelden. Ohne Anmeldung kann keine Teilnahme erfolgen.
Der nächste Arbeitseinsatz findet am 27.06. um 8 Uhr statt.
Treffpunkt: Vereinshaus
Die Teilnahme ist vorab bei Garten Nr. 32 oder beim Vorsitzenden anzumelden. Ohne Anmeldung kann keine Teilnahme erfolgen.
Liebe Gartenfreunde,
aufgrund des Wechsels des Energieanbieters zum 01.07.2026 ist ein aktueller Stromzählerstand erforderlich.
Wir bitten daher alle Mitglieder an einem der folgenden Termine im Garten anwesend zu sein:
Freitag, 03.07.2026 – 16 Uhr bis 18 Uhr
oder
Samstag, 04.07.2026 – 14 Uhr bis 16 Uhr
Das Ablesen erfolgt durch ein Vorstandsmitglied.
Sollte eine persönliche Anwesenheit nicht möglich sein bitten wir darum, den Zugang zum Stromzähler zu gewährleisten.
Wer den Zugang nicht gewährleistet, kann den neuen Tarif vorerst nicht nutzen.
Erst mit dem aktuellen Stand des abgelesenen Stromzählers kann der günstigere Tarif in Anspruch genommen werden.
Wir werden am 05.07.2026 den Strom in den Gärten abschalten, die keinen aktuellen Stand des Stromzählers durch den Vorstand nachweisen können.
Vielen Dank für eure Unterstützung.
Der Vorstand
Hallo Mitglieder,
am 18.10.2025 wird das Wasser in unserer Anlage abgestellt.
Die Wasseruhren sind eigenständig auszubauen und frostfrei zu lagern, um Schäden zu vermeiden.
Ventile und alle Absperrhähne sind zu öffnen um die Leitungen vollständig zu entleeren, damit es zu keinen Frostschäden kommt (auch in euren Lauben nicht vergessen).
Zählerstände von Strom und Wasser bitte auf dem Arbeitsstundennachweis eintragen und bis spätestens 30.11.2025 abgeben.
Vielen Dank für eure Mithilfe
Der Vorstand
Wann: 13.09.2025 zwischen 9 – 10 Uhr. Bis dahin muss alles am Ablageort liegen.
Wo: Garten 51, Im Mittelgang am Sportplatz
Achtung: Es wird ausschließlich Schrott abgeholt. Keine weiteren Materialien.
Vielen Dank.
Liebe Gartenmitglieder,
auch in diesem Jahr wird leider kein offizielles Gartenfest stattfinden. Dennoch möchten wir die Gelegenheit nutzen, um uns in geselliger Runde zusammenzufinden.
Dazu laden wir euch herzlich am Samstag, den 23. August 2025 ab 17:00 Uhr ins Gemeinschaftshaus ein.
Bitte bringt eure eigenen Speisen und Getränke mit – also alles, was ihr gern essen und trinken möchtet. Wir werden den großen Bratrost anheizen, sodass jeder sein mitgebrachtes Grillgut selbst zubereiten kann.
Wir freuen uns auf einen schönen, fröhlichen Abend mit vielen netten Gesprächen, gemeinsamen Stunden und hoffentlich zahlreichen Teilnehmenden – gern auch in Begleitung von Familie oder Freunden.
Besonders freuen wir uns darauf, unsere neuen Mitglieder kennenzulernen und sie in unserer Gartenrunde willkommen zu heißen!
Mit freundlichen Grüßen
Euer Vorstand
Der nächste Arbeitseinsatz findet am 19.07. um 08:00 Uhr statt (Internetseite: https://kgv-grossrudestedt.de).
Treffpunkt: Vereinshaus
Die Teilnahme ist vorab beim Gartenfreund Peter Rödiger (Garten Nr. 32) oder beim Vorsitzenden anzumelden. Ohne Anmeldung kann keine Teilnahme erfolgen.
Der Vorstand!
Der nächste Arbeitseinsatz findet am 24.05. um 08:00 Uhr statt (Internetseite: https://kgv-grossrudestedt.de).
Treffpunkt: Vereinshaus
Die Teilnahme ist vorab beim Gartenfreund Peter Rödiger (Garten Nr. 32) oder beim Vorsitzenden anzumelden. Ohne Anmeldung kann keine Teilnahme erfolgen.
Der Vorstand!
Auszug aus der Thüringer Rahmen-Kleingartenordnung
Die kleingärtnerische Nutzung umfasst die Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf des Kleingärtners und die Erholungsnutzung.
Das ist der Beitrag jedes Kleingärtners zum Erhalt des Sozialcharakters des Kleingartenwesens.
Dazu gehört, dass die Laube nach Größe und Ausstattung der kleingärtnerischen Nutzung untergeordnet ist.
Die kleingärtnerische Nutzung im Sinne des Bundeskleingartengesetzes ist gegeben, wenn auf mindestens einem Drittel der Gartenfläche Gemüse und Obst in einem ausgewogenen Verhältnis angebaut werden. In geringeren Anteilen gehören auch Kräuter dazu. Da es sich bei den Gartenbauerzeugnissen um Kulturpflanzen handeln muss, sollte auf dem dafür genutzten Drittel auch eine Kulturführung zu erkennen sein (z.B. Fruchtfolge-Beete oder Mischkulturen aus Kulturpflanzen). Die verbleibende unbebaute Fläche ist ebenfalls mit Pflanzen zu begrünen, aber so, dass die kleingärtnerische Nutzung nicht beeinträchtigt wird.
Die Bewirtschaftung des KG hat nach ökologisch nachhaltigen Gesichtspunkten zu erfolgen.
Als Orientierung für die Gestaltung und Nutzung einer Parzelle in Kleingartenanlagen dient die Drittelteilung, d.h.:
Der Kleingärtner darf die Gartenfläche nicht einseitig mit Kulturen, wie nur Rasen, Obstbäume, Ziersträucher, Feldkulturen etc. nutzen oder bepflanzen. Der Charakter des Kleingartens ist stets zu wahren.
[…]
Mit der Nutzung des Kleingartens übernimmt der Kleingärtner die Verantwortung für eine sachgerechte Nutzung des Bodens und die Erhöhung der Fruchtbarkeit, für die Pflege, Sauberhaltung und den Schutz der Natur und Umwelt.
Ziel der kleingärtnerischen Bodennutzung ist der Anbau eines breiten und vielfältigen, der Eigenversorgung entsprechenden Sortiments an Gemüse, Obst, Blumen und Zierpflanzen.
Einige Pflanzenarten dürfen aus unterschiedlichen Gründen nicht im Kleingarten kultiviert werden (Wuchsstärke, Krankheitsübertragung, Invasivität). Auflaufender Wildwuchs dieser Pflanzenarten ist sofort zu entfernen (Anlage 2).
Bäume und Sträucher (außer Kulturobstgehölze von Kern- & Steinobst) dürfen im Kleingarten eine Wuchshöhe von 2,50 m nicht überschreiten. Beim Anpflanzen von Obstgehölzen, Beerensträuchern und Ziersträuchern sind Pflanz- und Grenzabstände einzuhalten. Diese sind vom Stammmittelpunkt aus zu messen. (Anlage 1)
Die Ordnungen der Verbände und Vereine können größere Abstände festlegen.
Bei der Pflanzung und Pflege von Formschnitthecken ist ebenfalls auf die Einhaltung der Grenzabstände, die richtige Pflanzenauswahl (Anlage 4) sowie auf die vorgeschriebene maximale Höhe zu achten.
Abgrenzungen zwischen den Parzellen sind entbehrlich. Wenn doch gewünscht, wird die Art und Weise der Abgrenzung der Einzelgärten in der KGA durch den Verein beschlossen. Werden Formschnitthecken, Zäune o. ä. innerhalb des Vereinsgeländes erlaubt, dürfen diese eine Höhe von 1,20 m nicht überschreiten.
Sichtschutzhecken zur Abgrenzung des Sitzbereichs dürfen 1,80 m nicht überschreiten. Für Formschnitthecken als Außenbegrenzung gilt die maximale Höhe von 2,00 m. Eine andere Gestaltung der Außengrenze ist mit der zuständigen Kommunalbehörde abzustimmen.